Energieausweise für bestehende Wohngebäude ist bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Januar
2009 zur Pflicht geworden. Energieausweise sollen einem potenziellen Käufer oder Mieter einer
Wohnung oder eines Hauses helfen, sich im Vorfeld über die zu erwartenen Energiekosten zu informieren.
Da die Energiekosten stetig steigen und die Nebenkosten heute schon eine Art zweite Miete sind,
ist der Energieausweis ein sinnvoller Mithelfer bei einer möglichen Entscheidung über Kauf oder
Anmietung einer Immobilie.
Dabei gelten zwei differenzierende Regeln:
Für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01. November 1977 müssen
nach dem 01.10.2008 Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Ausnahmen gelten für Gebäude, die bei Fertigstellung die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt
haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Bei Wohngebäuden, die nach dem 1. November 1977 erstellt worden sind und/oder mehr als 4
Wohneinheiten haben, besteht Wahlfreiheit zwischen dem Energieausweis auf Grundlage des
Bedarfs oder des Verbrauchs.
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt darin, dass beim Verbrauchsausweis lediglich
der Brennstoffverbrauch der letzten 3 Jahre die Grundlage für die Berechnung bildet. Da dieser aber
erheblich vom eigenem Heizverhalten und natürlich auch von der Personenzahl in einem Haushalt
abhängt, sind relativ große Abweichungen nicht auszuschließen.
Wogegen beim Bedarfsausweis der Verbrauch nicht berücksichtigt wird, sondern das Gebäude mit
allen Einzelheiten (z.B. Wandaufbau, Fenster, Heizungsanlage, usw.) auf seine energetische Qualität
beurteilt wird. Daher ist das Ergebnis auch wesentlich aussagekräftiger – gerade im Hinblick auf evtl. geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Beide Ausweisvarianten sind 10 Jahre gültig.